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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand: Mai 2021

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DIA Interactive e.U.
Landstraßer Hauptstraße 2, M2.01.31
1030 Wien, Österreich

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1. Gegenstand

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1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der DIA Interactive e.U. (im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich die «Kunden»), sofern und soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Unternehmenskunden anwendbar.

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1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu nehmen und mit deren Inhalt einverstanden ist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht zur jederzeitigen Änderung dieser AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse vor. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird mit einem Versionshinweis auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht.

 

2. Leistungsumfang

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2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Innen- und Außenvisualisierungen für Print und Web

  • Produktion animiertes Video

  • Produktion von 360° Online Tour für Web

  • Produktion von virtueller Rundgang für Web

  • Produktion von Virtual Reality als Sotware

  • Produktion von Verkaufsfolder

  • Websites

  • Sonstige Dienstleistungen    

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2.2. Die Ausarbeitung der vereinbarten Leistungen, insbesondere Visualisierungen erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel (Grundrisse, Schnitte, Bau- und Ausstattungsbeschreibung, existierende Visualisierungen, Fotos, Videos, Musik, Schriften, Verkaufsunterlagen, Vorgaben für Corporate Design, etc.).

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2.3. Grundlage für die Erstellung aller Leistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung (u.a. Angebot, Auftragsbestätigung), die der Auftragnehmer gegen allfälligen Kostenersatz aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Die Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem ausdrücklichen Einverständnisvermerk zu versehen.

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3. Angebot und Vertragsabschluss

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3.1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot, in dem die Leistungsbeschreibung und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

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3.2. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten diesen nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Enthält die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Änderungen

gegenüber dem Auftrag (Ergänzende Auftragsbestätigung), so gelten diese Ergänzungen als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.

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3.3. Mit dem Erhalt des Angebots erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

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4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

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4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.

Die Preise gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Reisekosten, Transportkosten sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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4.2. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, dass seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.

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4.3. Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass Zusatzleistungen auszuführen sind, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten sind, beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bereits jetzt mit der Erbringung dieser Leistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt hierfür ein angemessenes Entgelt zusätzlich in Rechnung zu stellen.

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4.4. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.

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4.5. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Leistungsarten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers als geleistet.

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4.6. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

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4.7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

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4.8. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreibens in marktüblicher Höhe sowie Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

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4.9. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

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4.10. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

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4.11. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Bonität vom Auftraggeber mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Auftraggebers oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen.

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4.12. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer von einem allfälligen Konkurseröffnungs- oder Insolvenzverfahren unverzüglich zu verständigen.

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5. Liefer- und Leistungsfristen, Prüfung

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5.1. Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als solche in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag schriftlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer hat die Leistungen ansonsten innerhalb angemessener Frist zu erbringen.

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5.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 3.1. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

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5.3. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung, dem Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen oder dem Datum, an dem der Auftragnehmer eine vereinbarte Anzahlung erhält.

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5.4. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

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5.5. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

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5.6. Die vom Auftragnehmer erbrachten und gelieferten Leistungen insbesondere Visualisierungen bedürfen einer Prüfung und Abnahme des Auftraggebers. Die Prüfung und Abnahme der Leistung hat spätestens binnen acht (8) Tagen ab Lieferung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, durch den Auftraggeber zu erfolgen. Der Auftraggeber prüft die Visualisierung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung angeführten zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von acht (8) Tagen ohne ausdrückliche schriftliche Korrektur oder Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Leistung als abgenommen.

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6. Gewährleistung, Wartung und Änderungen

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6.1. Der Auftraggeber hat allfällige Korrekturen und Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte Mängel innerhalb von acht (8) Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind ist Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

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6.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu, welcher die Korrekturen und Mängelbehebung in angemessener Frist durchzuführen hat. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Gewährleitungsansprüche.

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6.3.  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

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6.4. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden.

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6.5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn seitens des Auftraggebers eigenständig Veränderungen am Werk vorgenommen werden.

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6.6. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

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6.7. Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, welche aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, erforderlich wurden, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer entgeltlich durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe der Leistung (Software) vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

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6.8. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Leistungen (Software) bei Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

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6.9. Für Leistungen (Software), die durch eigene Programmierer oder Grafiker des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

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6.10. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Leistung (Software) ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für ursprüngliche Leistung (Software) lebt dadurch nicht wieder auf.

 

7. Rücktrittsrecht

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7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

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7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

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7.3. Stornierungen des Auftrags durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit dem Storno einverstanden, ist er berechtigt, die erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten sowie zusätzlich eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes in Rechnung zu stellen.

 

8. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte

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8.1. Laut Urheberrechtsgesetz §23 (3) ist das Urheberrecht unübertragbar und bleibt daher im Eigentum des Auftragnehmers.

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8.2. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Leistungen für den im Vertrag vereinbarten Verwendungszweck in unveränderter Form zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

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8.3. Der Auftragnehmer behält sich vor, die erstellte Leistung insbesondere Visualisierung für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur dann verweigern, wenn berechtigte überwiegende Interessen diesem entgegenstehen. Diese AGB sind auch auf einen „Pitching-Vertrag“ anzuwenden, insbesondere umfasst der Urheberschutz auch bereits vom Auftragnehmer erarbeitete Konzepte und sonstige Vorarbeiten.

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8.4. Weiters ist der Auftraggeber vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung verpflichtet bei einer Veröffentlichung der Fotos einen Urhebervermerk ob des Auftragnehmers sichtbar anzubringen. Das Eigentumsrecht am 3D Datenmodell steht dem Auftragnehmer zu.

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8.5. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Visualisierung kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

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8.6. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Auftraggeber keine weitergehenden Rechte an Visualisierungen übertragen.

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9. Datenschutz, Geheimhaltung, Einverständnis, Kennzeichnung

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9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

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9.2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Daten, Inhalte und Medien auf Webhosting Accounts von Auftraggeber und Auftraggebern auf unseren Servern.

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9.3. Die mit dem Auftragnehmer verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

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9.4. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggeber, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggeber sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

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9.5. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

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9.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

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9.7. Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

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9.8. Dem Auftragnehmer verbleibt in jedem Fall gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der von ihm entworfenen Werke/Produkte und Visualisierungen zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im weltweiten Internet bereit zu stellen.

 

10. Sonstiges

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10.1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe

kommt.

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10.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

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